Haben wir Ihr Interesse geweckt? Der nächste Master-Studiengang beginnt am 04. Mai 2023.
Bewerbungen werden ab sofort entgegen genommen.
Zulassungsvoraussetzungen
Um für den Masterstudiengang zugelassen zu werden, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- ein abgeschlossenes und im Herkunftsland anerkanntes Hochschulstudium der Zahnmedizin
- eine zweijährige zahnärztliche Berufserfahrung
Studiengebühren
Die Studiengebühren betragen in der Regel 32.000 € insgesamt. Bestimmte, belegbare Abschlüsse führen zu einer Reduzierung der Studiengebühren. Wenden Sie sich für eine Beratung bitte an die DG PARO Geschäftsstelle.
Üblicherweise werden die Gebühren in fünf Raten bezahlt. Der Studiengang ist von der Umsatzsteuer befreit, zu den Gebühren kommt keine Mehrwertsteuer hinzu. In den Studiengebühren sind keine Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten enthalten. Die Studiengebühren sowie alle Kosten, die mit dem Studium in Verbindung stehen, können steuerlich geltend gemacht werden.
Anmeldung
Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und senden diesen zusammen mit folgenden Nachweisen an die u.g. Adresse der DG PARO:
- Reifezeugnis (Reifezeugnis) in Kopie
- Zahnärztliche Approbationsurkunde (mit Note) in Kopie
- Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
- Lebenslauf
- Erklärung über eine mindestens zweijährige zahnärztliche Berufserfahrung
- Eventueller Nachweis über das bestandene Curriculum Parodontologie oder Implantologie
- Passfoto, digital
Wenn die Unterlagen vollständig sind, bekommen Sie von der DIU einen Studienvertrag zugeschickt. Der Start des Studienganges ist von der Anzahl der Anmeldungen abhängig.
Die Studienplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Carolin Wolf
Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V.
– DG PARO/DIU-Master –
Neufferstraße 1
93055 Regensburg
T 0941 942799-21
F 0941 942799-22
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